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Werktage-Rechner Bau: Werktage zählen & Fristen bestimmen

Zähle die Werktage zwischen zwei Daten oder finde heraus, auf welches Datum eine Frist von X Werktagen fällt – mit Samstag als Werktag (allgemeines Verständnis, auch für die VOB/B) und den Feiertagen deines Bundeslands.

Was möchtest du?

Werktage nach VOB/B: Was zählt?

Die VOB/B rechnet viele Fristen in Werktagen, etwa die Abnahme binnen 12 Werktagen (§ 12 Abs. 1) oder die Einzahlung eines Sicherheitseinbehalts binnen 18 Werktagen (§ 17 Abs. 6). Werktage sind nach allgemeinem Verständnis alle Tage außer Sonn- und Feiertagen – der Samstag zählt also mit. Andere Fristen der VOB/B, etwa die 21 Tage für Abschlagszahlungen, sind dagegen Kalendertage.

Fristen nach der VOB/B direkt ausrechnen kannst du mit unserem Fristenrechner VOB/B.

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Häufige Fragen

Was sind Werktage?

Werktage sind alle Tage, die keine Sonn- oder gesetzlichen Feiertage sind – nach allgemeinem Verständnis also auch Samstage. Die VOB/B definiert den Begriff nicht selbst; vertraglich kann etwas anderes vereinbart sein. Im Rechner kannst du den Samstag ausschließen.

Zählt der Starttag mit?

Nein. Beginnt eine Frist mit einem Ereignis, etwa dem Zugang eines Schreibens, wird dieser Tag nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB).

Welche Fristen in der VOB/B werden in Werktagen gerechnet?

Zum Beispiel der Ausführungsbeginn nach Aufforderung (12 Werktage, § 5 Abs. 2), die Abnahme nach Verlangen (12 Werktage, § 12 Abs. 1), die fiktive Abnahme (12 bzw. 6 Werktage, § 12 Abs. 5), die Einreichung der Schlussrechnung (12 Werktage, § 14 Abs. 3), die Stellung der Sicherheit (18 Werktage nach Vertragsschluss, § 17 Abs. 7) und die Einzahlung eines Sicherheitseinbehalts auf das Sperrkonto (18 Werktage, § 17 Abs. 6).

Welche Feiertage berücksichtigt der Rechner?

Die gesetzlichen Feiertage aller 16 Bundesländer. Für Bayern kannst du Mariä Himmelfahrt zuschalten, das in den meisten bayerischen Gemeinden gilt. Nur örtlich geltende Feiertage wie das Augsburger Friedensfest sind nicht enthalten.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Vertragliche Vereinbarungen gehen vor. Stand: Oktober 2026.

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