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Fristenrechner VOB/B & BGB: Fristen am Bau berechnen

Ereignis wählen, Datum eingeben – der Rechner zeigt dir sofort alle Fristen, die daraus folgen: Gewährleistung, fiktive Abnahme, Schlusszahlung, Vorbehalt und mehr. Mit Paragraf, Erklärung, Feiertagen deines Bundeslands – als PDF zum Ablegen in der Projektakte oder direkt in deinen Kalender.

Vertrag

Berechnung nach §§ 187, 188, 193 BGB. Vertragliche Abweichungen gehen vor. Ohne Gewähr – keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So rechnet der Fristenrechner

Der Tag des Ereignisses – zum Beispiel der Zugang der Schlussrechnung – zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Tagesfristen enden mit Ablauf des letzten Tages. Monats- und Jahresfristen enden an dem Tag, der dieselbe Zahl trägt wie der Ereignistag; gibt es diesen Tag im Monat nicht, endet die Frist am Monatsletzten (§ 188 BGB). Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, also auch Samstage. Ist bis zum Fristende eine Erklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken, tritt an die Stelle eines Samstags, Sonntags oder Feiertags der nächste Werktag (§ 193 BGB) – maßgeblich sind die Feiertage am Erklärungs- bzw. Leistungsort. Für automatisch eintretende Folgen wie die fiktive Abnahme und für Wartefristen gilt das nicht; der Rechner berücksichtigt das je Frist.

Wichtig: Maßgeblich ist meist der Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum. Halte Zugänge deshalb immer nachweisbar fest.

Die wichtigsten Fristen am Bau im Überblick

FristDauerFundstelle
Ausführungsbeginn nach Aufforderung12 Werktage§ 5 Abs. 2 VOB/B
Kündigung bei Unterbrechungnach mehr als 3 Monaten§ 6 Abs. 7 VOB/B
Abnahme nach Verlangen12 Werktage§ 12 Abs. 1 VOB/B
Fiktive Abnahme nach Fertigstellungsmitteilung12 Werktage§ 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B
Fiktive Abnahme durch Benutzung6 Werktage§ 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B
Verjährung Mängelansprüche Bauwerk4 Jahre ab Abnahme§ 13 Abs. 4 VOB/B
Verjährung nach schriftlicher Mängelrüge2 Jahre, nicht vor Ablauf der Regelfrist§ 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B
Schlussrechnung einreichen (Ausführungsfrist bis 3 Monate)12 Werktage nach Fertigstellung§ 14 Abs. 3 VOB/B
Abschlagszahlung21 Tage nach Zugang§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B
Schlusszahlungspätestens 30 Tage nach Zugang, Abnahme vorausgesetzt (max. 60 bei Vereinbarung)§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B
Vorbehalt gegen Schlusszahlung28 Tage + 28 Tage Begründung§ 16 Abs. 3 Nr. 5 VOB/B
Rückgabe Mängelsicherheitnach 2 Jahren (üblich: ab Abnahme)§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B
Verjährung Bauwerk (BGB-Vertrag)5 Jahre ab Abnahme§ 634a BGB
Einwendungen gegen Prüffähigkeit (BGB-Bauvertrag)30 Tage nach Zugang§ 650g Abs. 4 BGB

Alle Fristen gelten, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ausführliche Erklärungen findest du in unseren Ratgebern zur Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B und zur Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B.

Häufige Fragen

Wie berechne ich eine Frist nach VOB/B?

Der Tag des Ereignisses – etwa der Zugang der Schlussrechnung oder die Abnahme – zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Tagesfristen enden mit Ablauf des letzten Tages, Monats- und Jahresfristen am Tag mit derselben Zahl. Ist bis zum Fristende eine Erklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, tritt der nächste Werktag an seine Stelle (§ 193 BGB). Für automatisch eintretende Folgen wie die fiktive Abnahme und für Wartefristen gilt das nicht.

Sind Werktage nach VOB/B auch Samstage?

Die VOB/B definiert den Werktag nicht selbst. Nach allgemeinem Verständnis sind Werktage alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, also auch der Samstag. Im Rechner kannst du den Samstag ausschließen, wenn dein Vertrag das anders regelt.

Wie lange ist die Gewährleistung nach VOB/B?

Ohne vertragliche Vereinbarung verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken nach 4 Jahren, bei anderen Werken und vom Feuer berührten Teilen von Feuerungsanlagen nach 2 Jahren – jeweils ab Abnahme (§ 13 Abs. 4 VOB/B). Häufig werden 5 Jahre vereinbart; gegenüber Verbrauchern ist die Verkürzung auf 4 Jahre regelmäßig unwirksam. Beim BGB-Bauvertrag sind es bei Bauwerken 5 Jahre (§ 634a BGB).

Wann ist die Schlusszahlung nach VOB/B fällig?

Spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung. Höchstens 60 Tage sind möglich, wenn das sachlich gerechtfertigt und ausdrücklich vereinbart ist (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B).

Wann gilt eine Bauleistung als abgenommen, ohne dass abgenommen wurde?

Wird keine Abnahme verlangt, gilt die Leistung 12 Werktage nach der schriftlichen Fertigstellungsmitteilung als abgenommen, oder 6 Werktage nachdem der Auftraggeber sie in Benutzung genommen hat (§ 12 Abs. 5 VOB/B).

Berücksichtigt der Rechner Feiertage?

Ja, die gesetzlichen Feiertage aller 16 Bundesländer. Für Bayern kannst du Mariä Himmelfahrt zuschalten, das in den meisten bayerischen Gemeinden gilt. Nur örtlich geltende Feiertage wie das Augsburger Friedensfest oder Fronleichnam in Teilen Sachsens und Thüringens sind nicht enthalten.

Der Fristenrechner von Vicora Solutions gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Vertragliche Vereinbarungen, Feiertage einzelner Gemeinden und Besonderheiten deines Falls sind nicht berücksichtigt. Stand: Oktober 2026, VOB/B Ausgabe 2016.

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