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Bautagebuch Vorlage: Tagesberichte kostenlos online führen

Führe dein Bautagebuch direkt im Browser: Tagesbericht mit Wetter, Personal, Arbeiten, Behinderungen und Anordnungen ausfüllen, Tage sammeln und als PDF oder Word-Datei ausgeben – oder ein leeres Tagesblatt für die Baustelle drucken. Behinderungen und Anordnungen erkennt die Vorlage und sagt dir, was zusätzlich zu tun ist.

Nichts verlässt deinen Browser. Kein Login, keine E-Mail, kein Server: Die Tagesberichte entstehen und bleiben auf deinem Gerät. Alle Felder sind optional – ohne Eingaben erhältst du ein leeres Tagesblatt zum Ausfüllen von Hand.

1. Bauvorhaben (bleibt für alle Tage gleich)

2. Tag, Arbeitszeit und Wetter

3. Arbeitskräfte und Geräte

4. Ausgeführte Arbeiten und Lieferungen

Konkret und mit Ort: Bauteil, Achse, Geschoss, Menge. Die LV-Position hilft bei Abrechnung und Nachtrag.

Lieferungen und Material

5. Behinderungen und Störungen

Alles, was den geplanten Ablauf stört: fehlende Pläne oder Freigaben, nicht fertige Vorleistungen anderer Gewerke, Zufahrt gesperrt, Strom oder Wasser fehlt, Wartezeiten. Beschreib Ursache und Folge – welche Arbeiten ruhten, wie viele Leute und Geräte betroffen waren.

6. Anordnungen und Änderungswünsche des Auftraggebers

Jede Anordnung oder Änderung, die über den Vertrag hinausgeht oder ihn ändert, hat Nachtragspotenzial. Notier, wer was wann angeordnet hat – und lass mündliche Anordnungen schriftlich bestätigen.

7. Besuche, Prüfungen und Besonderheiten

8. Tag speichern, drucken, als Word

„Speichern & nächster Tag“ legt den Bericht in deiner Liste ab und öffnet den Folgetag: Bauvorhaben, Arbeitskräfte, Geräte, Arbeitszeit und noch offene Behinderungen werden übernommen, Bericht-Nr. und Datum weitergezählt. Die Stunden trägst du jeden Tag neu ein. PDF: Im Druckfenster als Ziel „Als PDF speichern“ wählen; am Handy öffnet sich das Druckmenü des Telefons.

Gespeicherte Tage

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Wozu ein Bautagebuch?

Im Streit gewinnt, wer beweisen kann. Das Bautagebuch hält Tag für Tag fest, was auf der Baustelle passiert ist – zu einem Zeitpunkt, an dem noch niemand streitet. Genau das macht es wertvoll:

  • Nachträge: Wer hat wann was angeordnet, welche Leistung kam dazu, was wurde geändert? Ohne diese Angaben lässt sich ein Nachtrag nach § 2 Abs. 5 oder 6 VOB/B kaum begründen.
  • Behinderungen und Bauzeit: Für mehr Bauzeit oder Mehrkosten musst du konkret zeigen, was dich wann wie lange behindert hat und welche Arbeiten, Leute und Geräte betroffen waren. Tägliche Einträge sind dafür die wichtigste Grundlage.
  • Mängelstreit: Zustand von Vorleistungen, Witterung beim Einbau, angemeldete Bedenken, Prüfungen, Zustandsfeststellungen und Teilabnahmen – alles, was später zeigt, dass deine Leistung in Ordnung war.
  • Abrechnung: Mengen, verdeckte Leistungen, Stundenlohnarbeiten und Lieferungen. Für Leistungen, die später verdeckt sind, musst du rechtzeitig eine gemeinsame Feststellung beim Auftraggeber beantragen (§ 14 Abs. 2 VOB/B); den Zustand solcher Teile stellt ihr auf Verlangen gemeinsam fest (§ 4 Abs. 10 VOB/B).

Was gehört ins Bautagebuch?

Ein Tagesbericht ist kein Roman. Er muss knapp, konkret und vollständig sein. Hinein gehören:

  • Bauvorhaben, Auftraggeber, Gewerk, Datum und laufende Bericht-Nummer
  • Arbeitszeit sowie Wetter mit Temperatur, Niederschlag und Wind – bei wetterabhängigen Arbeiten mit Uhrzeit
  • Arbeitskräfte nach Funktion mit Anzahl und Stunden, auch die von Nachunternehmern – die Arbeitszeitaufzeichnung je Mitarbeiter (§ 17 MiLoG) führst du gesondert
  • eingesetzte Geräte und Maschinen
  • ausgeführte Arbeiten mit Ort, Menge und möglichst LV-Position
  • Lieferungen mit Menge und Lieferschein
  • Behinderungen und Störungen: was, seit wann und bis wann, mit welcher Auswirkung, wer verantwortlich ist, wann die Behinderungsanzeige verschickt wurde
  • Anordnungen und Änderungswünsche des Auftraggebers: wer, was, mündlich oder schriftlich
  • Besuche, Abnahmen, Prüfungen, angemeldete Bedenken und besondere Vorkommnisse
  • Verweis auf die Fotos des Tages und die Unterschrift der Bauleitung

Ist ein Bautagebuch Pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für Bauunternehmen gibt es nicht – weder das BGB noch die VOB/B erwähnen das Bautagebuch. Prüf aber deinen Vertrag: Vor allem öffentliche Auftraggeber verlangen in ihren Zusätzlichen oder Besonderen Vertragsbedingungen häufig Bautagesberichte, teils auf eigenem Formblatt und mit Frist für die Vorlage. Dann gilt deren Vorgabe; diese Vorlage kannst du als Grundlage oder Ergänzung nutzen. Für Architekten und Bauüberwacher nennt die HOAI die Dokumentation des Bauablaufs, zum Beispiel per Bautagebuch, als Grundleistung der Objektüberwachung.

Auch ohne Pflicht lohnt es sich: Ansprüche aus Behinderungen und Nachträgen musst du darlegen und beweisen. Das Bautagebuch ist dafür die erste Quelle.

Bautagebuch, Behinderungsanzeige und Nachtrag: was ersetzt was?

Das Bautagebuch dokumentiert – es ersetzt keine Erklärung gegenüber dem Auftraggeber:

  • Behinderung: Nach § 6 Abs. 1 VOB/B musst du sie dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen. Ohne Anzeige zählen die hindernden Umstände nur, wenn dem Auftraggeber Tatsache und hindernde Wirkung offenkundig bekannt waren. Wie die Anzeige aussieht, steht im Ratgeber Behinderungsanzeige nach VOB/B.
  • Anordnung: Ändert der Auftraggeber die Leistung, soll der neue Preis vor der Ausführung vereinbart werden (§ 2 Abs. 5 VOB/B). Fordert er eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung, musst du den Anspruch auf Vergütung ankündigen, bevor du mit der Ausführung beginnst (§ 2 Abs. 6 VOB/B). Wie du geänderte und zusätzliche Leistungen von Mengenänderungen abgrenzt, erklärt der Ratgeber § 2 VOB/B: Mengenänderung und neuer Preis.
  • Stundenlohnarbeiten: Bezahlt werden sie nur, wenn sie vor Beginn ausdrücklich als Stundenlohnarbeiten vereinbart wurden (§ 2 Abs. 10 VOB/B). Zusätzlich zeigst du sie vor Beginn an und reichst werktäglich oder wöchentlich Stundenlohnzettel ein; gibt der Auftraggeber sie nicht binnen 6 Werktagen zurück, gelten sie als anerkannt (§ 15 Abs. 3 VOB/B). Der Eintrag im Bautagebuch ersetzt die Stundenlohnzettel nicht.
  • Witterung: Witterungseinflüsse, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, gelten nicht als Behinderung (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B). Notier das Wetter trotzdem täglich: Es zeigt, ob ein Ausfall darüber hinausging, und erklärt Ausführungsbedingungen bei späteren Mängelfragen.

Die Vorlage erkennt Behinderungen und Anordnungen in deinem Tagesbericht und zeigt dir direkt, was zusätzlich zu tun ist.

Tipps für ein Bautagebuch, das im Streit hält

  1. Täglich und zeitnah schreiben. Am besten noch am selben Tag. Nachträglich rekonstruierte Berichte sind weniger glaubwürdig.
  2. Konkret statt allgemein. „Plan Decke über 1. OG fehlt seit 21.10., Schalung Achse C–F ruht, 4 Mann umgesetzt“ statt „Warten auf Pläne“.
  3. Fotos mit Datum und Ort. Verweise im Bericht auf die Fotos des Tages und leg sie geordnet ab.
  4. Nicht nachträglich ändern. Ergänzungen als eigenen, datierten Eintrag anfügen, statt alte Berichte zu überschreiben.
  5. Gegenzeichnen lassen. Lass die Berichte vom Auftraggeber oder seiner Bauüberwachung abzeichnen oder schick sie ihm regelmäßig zur Kenntnis.
  6. Wichtiges zusätzlich schriftlich. Behinderungsanzeige, Bedenkenanmeldung und Nachtragsankündigung gehen gesondert an den Auftraggeber – mit Verweis auf den Tagesbericht. Mehr dazu im Ratgeber Bedenkenanmeldung nach VOB/B.

So nutzt du die Vorlage

  1. Bauvorhaben einmal eintragen: Die Angaben unter Schritt 1 bleiben für alle Tage gleich.
  2. Tagesbericht ausfüllen und speichern: Mit „Speichern & nächster Tag“ landet der Bericht in deiner Liste, der Folgetag ist schon vorbereitet. Gespeicherte Tage kannst du öffnen und ändern, solange sie noch nicht unterschrieben sind; danach kommen Ergänzungen als neuer, datierter Eintrag dazu.
  3. Drucken oder als Word ausgeben: einzelne Tage oder alle auf einmal, jeder Tag auf eigener Seite. Unterschreiben, Fotos zuordnen, ablegen – für die Ablage das PDF, die Word-Datei zum Weiterbearbeiten. Ohne Eingaben druckst du ein leeres Tagesblatt für die Baustelle.

Weitere Vorlagen für die Baustelle: Abnahmeprotokoll und Mängelrüge. Fristen rechnest du mit dem Fristenrechner VOB/B und dem Werktage-Rechner.

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Häufige Fragen

Ist ein Bautagebuch Pflicht?

Für Bauunternehmen gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht: Weder das BGB noch die VOB/B schreiben ein Bautagebuch vor. Eine Pflicht kann sich aber aus deinem Vertrag ergeben. Öffentliche Auftraggeber verlangen in ihren Zusätzlichen oder Besonderen Vertragsbedingungen häufig Bautagesberichte, teils mit festen Inhalten und Fristen für die Vorlage. Für Architekten und Bauüberwacher nennt die HOAI die „Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)“ als Grundleistung der Objektüberwachung. Unabhängig von einer Pflicht gilt: Wer Nachträge, Bauzeit oder Mehrkosten durchsetzen will, braucht Nachweise – und die liefert vor allem das Bautagebuch.

Wie lange muss ich das Bautagebuch aufbewahren?

Eine eigene Aufbewahrungsfrist für das Bautagebuch gibt es nicht. Heb es mindestens so lange auf, bis alle Ansprüche aus dem Projekt verjährt sind: Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren nach VOB/B in 4 Jahren ab Abnahme, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 13 Abs. 4 VOB/B), nach BGB in 5 Jahren (§ 634a BGB); vereinbarte längere Fristen und Zeiten, in denen die Verjährung gehemmt war, kommen hinzu. Eine schriftliche Mängelrüge kann die Frist beim VOB/B-Vertrag für den gerügten Mangel verlängern (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B), bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt die regelmäßige Verjährung mit Höchstfristen von bis zu 10 Jahren (§ 634a Abs. 3, § 199 BGB). Vergütungsansprüche verjähren in der Regel in 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem sie fällig geworden sind – beim Werklohn meist nach Abnahme und Schlussrechnung (§§ 195, 199 BGB). Werden Teile als Geschäftsbriefe oder Belege für die Buchhaltung verwendet, gelten zusätzlich die handels- und steuerrechtlichen Fristen von 6 bzw. 8 Jahren (§ 257 HGB, § 147 AO). Sicherer ist es, das Bautagebuch deutlich länger aufzuheben.

Wer führt und unterschreibt das Bautagebuch?

In der Regel der Bauleiter oder Polier des Auftragnehmers, der täglich auf der Baustelle ist und die Einträge selbst macht. Er unterschreibt jeden Tagesbericht. Zeichnet der Auftraggeber oder seine Bauüberwachung die Berichte gegen, kann er später kaum behaupten, von den Vorgängen nichts gewusst zu haben. „Zur Kenntnis genommen“ bestätigt aber nur den Erhalt, nicht, dass alles stimmt. Was beide Seiten als richtig bestätigen sollen, etwa ein Aufmaß oder den Zustand verdeckter Leistungen, stellt ihr gemeinsam fest und unterschreibt es beide. Verweigert der Auftraggeber die Unterschrift, schick ihm die Berichte trotzdem regelmäßig zur Kenntnis und bewahr den Nachweis auf.

Darf ich das Bautagebuch elektronisch führen?

Ja. Für das Bautagebuch schreiben weder das BGB noch die VOB/B eine bestimmte Form vor. Verlangt dein Vertrag eine Form, zum Beispiel unterschriebene Bautagesberichte auf einem vorgegebenen Formblatt, gilt diese. Für den Beweiswert zählt, dass die Einträge zeitnah entstehen und spätere Änderungen erkennbar bleiben. Bewährt hat sich, jeden Tagesbericht auszudrucken oder als PDF zu sichern, zu unterschreiben und nicht mehr zu verändern – Ergänzungen kommen als neuer, datierter Eintrag dazu.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Vertragliche Vereinbarungen gehen vor. Stand: Oktober 2026.

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